Was das betriebliche Zeugnis beschreibt
Nach § 16 BBiG gehören die Ausbildung selbst und die dabei erworbenen Kompetenzen in das Zeugnis. Auf Wunsch werden außerdem Leistung und Verhalten beurteilt. Der Text sollte deshalb mehr aussagen als eine bloße Aufzählung von Ausbildungsstationen.
Eine Prüfung bei der Kammer und die schulischen Leistungen werden in anderen Dokumenten bescheinigt. Angaben dazu dürfen im betrieblichen Zeugnis nicht mit frei gewählten Bewertungen verwechselt werden.
Eine sinnvolle Gliederung
- Ausbildungsberuf, Beginn und Ende benennen
- Betrieb und wesentliche Ausbildungsbereiche kurz vorstellen
- Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse beschreiben
- Lernverhalten, praktische Umsetzung und gegebenenfalls Leistung beurteilen
- Berufliches Verhalten und einen passenden Abschluss ergänzen
Lernfortschritt konkret darstellen
Im Verlauf ihrer Ausbildung lernte Frau [Name] die Auftragsbearbeitung, die Materialwirtschaft und die kaufmännische Verwaltung kennen. Zuletzt bearbeitete sie Standardaufträge nach den betrieblichen Vorgaben selbstständig.
Das Beispiel zeigt Entwicklung und einen erreichten Kompetenzstand. Es behauptet nicht, dass bereits vom ersten Ausbildungstag dieselbe Selbstständigkeit erwartet werden konnte.
Hilfreich sind Aussagen zur Anwendung des Gelernten und zum Umgang mit Feedback. Die alleinige Feststellung, jemand habe „Interesse gezeigt“, macht den Lernerfolg noch nicht erkennbar.
Übernahme und Abschluss unterscheiden
Eine anschließende Übernahme kann erwähnt werden, wenn sie tatsächlich stattfindet. Ohne Übernahme sollte der Text keine unzutreffende Begründung erfinden. Die Aussage zum Ende der Ausbildung wird vom Leistungsurteil getrennt.
Bei Ausbildung und elektronischer Form ist die spezielle Regelung des § 16 BBiG zu berücksichtigen. Wenn Ausbildende nicht selbst ausgebildet haben, sieht die Vorschrift außerdem die Mitunterzeichnung durch die ausbildende Person vor.
Muster nutzen und anpassen
Kommentiertes vollständiges Ausbildungszeugnis enthält einen fiktiven kaufmännischen Ausbildungsfall. Ersetze Stationen und Kompetenzen durch den tatsächlichen Ausbildungsinhalt und passe die Beurteilung an.
Gesetzliche Grundlage
Quellenstand: 5. November 2026. Redaktionell anhand der verlinkten Grundlagen ausgearbeitet; eine externe juristische Einzelfallprüfung ist damit nicht verbunden.